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   BGH, 14.04.1999 - 3 StR 36/99   

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https://dejure.org/1999,5634
BGH, 14.04.1999 - 3 StR 36/99 (https://dejure.org/1999,5634)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1999 - 3 StR 36/99 (https://dejure.org/1999,5634)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1999 - 3 StR 36/99 (https://dejure.org/1999,5634)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Voraussetzungen einer Anordnung nach § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch als Voraussetzung für die Verhängung einer Strafe; Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Verminderte Schuldfähigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 63; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21, § 63

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 36/99
    Diese Umstände reichen in Anbetracht der seit vielen Jahren erheblich gestörten Persönlichkeit des Angeklagten, die ihn immer wieder Straftaten, auch solche schwerwiegender Art, begehen ließ, als Anordnungsgrundlage für § 63 StGB aus, zumal es nach den Urteilsausführungen naheliegt, daß der ersichtlich seit längerer Zeit betriebene Alkoholmißbrauch - ob dieser schon den Grad einer Sucht erlangt hat, kann dem Urteil nicht mit der erforderlichen Sicherheit entnommen werden - durch den behandlungsbedürftigen krankhaften Zustand und seine Persönlichkeitsstörung bedingt ist (vgl. zur Verknüpfung einer schweren Persönlichkeitsstörung mit Entstehung oder Fortbestand einer Alkoholsucht als Anordnungsgrundlage i.S.d. § 63 StGB BGH, Urt vom 8. Januar 1999 - 2 StR 430/98).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 36/99
    Zugleich weist der Generalbundesanwalt aber auch zutreffend darauf hin, daß nach der Rechtsprechung in derartigen Fällen § 63 StGB dann anwendbar ist, wenn der Angeklagte entweder krankhaft alkotholüberempfindlich ist oder an einer aus einer psychischen Erkrankung erwachsenen oder auf krankhafte körperliche Beschaffenheit zurückgehenden Alkoholsucht leidet (vgl. BGHSt 34, 313, 314; BGH NStZ 1986, 331, 332), einer derartigen, auf krankhafte Ursachen zurückzuführenden Alkoholsucht steht eine auf einer schweren anderen seelischen Abartigkeit beruhende Alkoholabhängigkeit gleich (vgl. BGH NStZ 1990, 538 = BGHR StGB § 63 Zustand 12) Daß diese Voraussetzungen bei dem Angeklagten vorliegen, führt das angefochtene Urteil zwar nicht ausdrücklich aus.
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 36/99
    Zugleich weist der Generalbundesanwalt aber auch zutreffend darauf hin, daß nach der Rechtsprechung in derartigen Fällen § 63 StGB dann anwendbar ist, wenn der Angeklagte entweder krankhaft alkotholüberempfindlich ist oder an einer aus einer psychischen Erkrankung erwachsenen oder auf krankhafte körperliche Beschaffenheit zurückgehenden Alkoholsucht leidet (vgl. BGHSt 34, 313, 314; BGH NStZ 1986, 331, 332), einer derartigen, auf krankhafte Ursachen zurückzuführenden Alkoholsucht steht eine auf einer schweren anderen seelischen Abartigkeit beruhende Alkoholabhängigkeit gleich (vgl. BGH NStZ 1990, 538 = BGHR StGB § 63 Zustand 12) Daß diese Voraussetzungen bei dem Angeklagten vorliegen, führt das angefochtene Urteil zwar nicht ausdrücklich aus.
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 293/90
    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 36/99
    Zugleich weist der Generalbundesanwalt aber auch zutreffend darauf hin, daß nach der Rechtsprechung in derartigen Fällen § 63 StGB dann anwendbar ist, wenn der Angeklagte entweder krankhaft alkotholüberempfindlich ist oder an einer aus einer psychischen Erkrankung erwachsenen oder auf krankhafte körperliche Beschaffenheit zurückgehenden Alkoholsucht leidet (vgl. BGHSt 34, 313, 314; BGH NStZ 1986, 331, 332), einer derartigen, auf krankhafte Ursachen zurückzuführenden Alkoholsucht steht eine auf einer schweren anderen seelischen Abartigkeit beruhende Alkoholabhängigkeit gleich (vgl. BGH NStZ 1990, 538 = BGHR StGB § 63 Zustand 12) Daß diese Voraussetzungen bei dem Angeklagten vorliegen, führt das angefochtene Urteil zwar nicht ausdrücklich aus.
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99

    (Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol;

    Zumal angesichts des erheblichen Gewichts der dem Angeklagten angelasteten Taten einerseits und der geringfügigen, eher "alltäglichen" tatauslösenden Umstände andererseits kann dies in Anbetracht der - wie auch die bereits frühzeitige und wiederholte stationäre psychiatrische Behandlung des Angeklagten zeigt - dauerhaften und behandlungsbedürftigen - Persönlichkeitsstörung als Anordnungsgrundlage für § 63 StGB ausreichen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. April 1999 - 3 StR 36/99).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 334/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Senat entnimmt jedoch dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe (UA 4, 11 f., 18 f.), daß die Alkoholsucht des Angeklagten auf einem (länger andauernden) pathologischen psychischen Defekt (s. UA 11: krankhafte seelische Störung) beruht, so daß § 63 StGB - dessen Voraussetzungen auch im übrigen vorliegen - rechtsfehlerfrei angewendet wurde (vgl. BGHSt 44, 338, 339, 340 ff.; BGH, Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 36/99).
  • BGH, 07.09.1999 - 4 StR 416/99

    Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung der Vollstreckung

    Zur neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB beim Zusammenwirken von geistig-seelischer Störung und Alkoholisierung verweist der Senat auf die Entscheidungen BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98 - StV 1999, 486, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, und BGH, Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 36/99.
  • LG Kiel, 02.04.2002 - II KLs 48/01

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Dies reicht als Grundlage für eine Unterbringung nach § 63 StGB aus (vgl. BGH 3 StR 36/99 - Urteil v. 14. April 1999; BGHSt 44, 369 (374 f.) [BGH 17.02.1999 - 2 StR 483/98]).
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